AGB für Hochzeitsfotografie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hochzeitsfotografie
(auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB der österreichischen Fotografen)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen oder dessen Vertreter oder dessen Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
II. Produktionsaufträge
1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Grafikdesigner, Labore, Buchbinder etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Die genaue Bezeichnung des Auftrages ist dem Angebot bzw. der Anzahlungsrechnung zu entnehmen. 2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme als Best-of zur Auswahl vorlegt. 3. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 4. Sofern vereinbart, verpflichtet sich der Fotograf das bearbeitete digitale Bildmaterial (JPG-Dateien) dem Auftraggeber zu überreichen bzw. zu senden. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen. Für alle Fotoprodukte werden ausschließlich Aufnahmen des Fotografen verwendet.
III. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, besonders schöne Aufnahmen im Rahmen seiner Präsentation insbesondere publizistisch für Magazine zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, stillvolle Hochzeitsmagazine, eigene Homepage/Blog/Social Media-Seite, oder Fachmagazine für Fotografie, fachliche Wettbewerbe/Awards etc.), der Auftraggeber tritt hierfür das Recht am eigenen Bild ab. Hiervon ausdrücklich ausgenommen bleiben Aktaufnahmen, zur Veröffentlichung bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Auftraggebers. 2. Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 40% auf das jeweilige Grundhonorar.
IV. Haftung
1. Der Fotograf haftet für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. 2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund schwerer Krankheit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Alle geleisteten Anzahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. 4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen oder dem Labor zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu, vorausgesetzt, die Ursache liegt beim Fotografen. Mangelhaftigkeiten, die im Labor entstanden sind, müssen auch im Labor geltend gemacht werden, für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen liegen in der Natur der Laborchemie und gelten nicht als erheblicher Mangel. 5. Bei Aufträgen die die Aushändigung der Negative/digitaler Dateien inkludieren, ist die anschließende Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. Digitale Dateien werden ohne Gewähr aufbewahrt. Jedoch obliegt nach der Übergabe der Negative/digitaler Dateien die Sorge der Aufbewahrung und Schutz vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer und Wasserschäden, dem Auftraggeber.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Laborkosten, Kostenpauschale für PKW (0,50€ / gefahrene Kilometer), evtl. Übernachtungs- und Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen. 2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz . 3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber nach Unterzeichnung widerrufen werden, gilt folgende Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten): 12 Monate vor Buchungstermin 10% des Basishonorars; 6 Monate vor Buchungstermin 20% des Basishonorars; 3 Monate vor Buchungstermin 30% des Basishonorars; 1 Monat vor Buchungstermin 40% des Basishonorars und 2 Wochen vor Buchungstermin 50% des Basishonorars. Um die Buchung durch den Auftraggeber verbindlich zu machen, ist keine Anzahlung der gebuchten Leistung leisten, jedoch gilt ein schriftliche Zusage per Mail für beide Seiten als verbindlich.
6. Nach einer Mahnung (berechtigt ab dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Österreich hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
Diese AGB gelten ab dem 01.07.2017.